Center-Regeln – Hausordnung

 

Sehr geehrte Besucher des Börde Parks Magdeburg,
damit Sie sich bei uns immer wohl fühlen und zum Vorteil und zur Sicherheit aller, möchten wir Sie bitten, sich an die folgende Hausordnung zu halten. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Centergelände, besonders für die Ladenstraße.

 

  1. Der Verzehr von alkoholischen Getränken sowie das Rauchen ist verboten. Ausgenommen vom Alkoholverbot sind gastronomische Einrichtungen mit Schankerlaubnis. Das Rauchverbot gilt nicht in speziell dafür eingerichteten Raucherbereichen.
  2. Betteln und Hausieren sowie unnötiger Aufenthalt innerhalb des Centers, auf dem Parkplatz und auf den Außenflächen um das Center herum ist nicht gestattet.
  3. Feilbieten von Waren, Musizieren, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Centermanagements nicht erlaubt.
  4. Für das Verteilen von Werbematerial (wie z.B. Prospekte, Flyer, Handzettel), das Anbringen von Plakaten, die Durchführung von Kundenbefragungen, Video- und Filmaufnahmen etc. benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Centermanagements.
  5. Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße gefahren und geschoben werden. Rollschuh- und Skateboardfahren ist aus Sicherheitsgründen in allen Bereichen des Centers untersagt.
  6. Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Besitzer sofort zu beseitigen.
  7. Mutwillige Verschmutzung, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen auch in Gemeinschaftsräumen wie Toiletten, Sanitätsräumen usw. werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet. Durch das Verhalten von Besuchern dürfen Dritte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden.


Der gesamte Börde Park ist Privatgelände. Das weitere Verweilen nach der Aufforderung durch das Centermanagement oder seiner Beauftragten das Center zu verlassen, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden. Für Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und den daraus entstehenden Schäden oder Kosten wird der Verursacher haftbar gemacht. Eltern haften für ihre Kinder.